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   OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 6/15   

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https://dejure.org/2017,29034
OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 6/15 (https://dejure.org/2017,29034)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.05.2017 - 4 KN 6/15 (https://dejure.org/2017,29034)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Mai 2017 - 4 KN 6/15 (https://dejure.org/2017,29034)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 27 BJagdG, Art 14 Abs 1 GG, Art 14 Abs 2 GG, Art 80 Abs 1 S 2 GG, § 2 JagdG SH
    Wirksamkeit der Landesverordnung über jagdbare Tierarten und über die Jagdzeiten vom 11. März 2014 (juris: JagdZV SH 2014)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.08.2004 - 1 KN 27/03

    Aufhebung von Jagdzeiten für Blässhühner; Bestimmung von Jagdzeiten durch

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 6/15
    Auf dieses Grundrecht dürfe sich nach der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 12.08.2002 - 1 KN 27/03 -, Natur und Recht 2005, 269) sogar der Jagdgast berufen.

    Auf der Basis dieser Ermächtigungsgrundlage hat der 1. Senat (vgl. Urteile v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 u. 1 KN 27/03 -, NUR 2006, 287 ff.) entschieden, dass aufgrund der Bindung an die Vorgaben des Bundesrechts die Länder Jagdzeiten nur aus "besonderen Gründen" landesspezifischer Natur abkürzen bzw. aufheben dürften.

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 6/15
    Gerade mit Blick auf die Jagdausübung sei von besonderer Bedeutung, dass die Gründe des öffentlichen Interesses, die für einen solchen Eingriff sprächen, so schwerwiegend sein müssten, dass sie "Vorrang haben vor dem Vertrauen des Bürgers auf den Fortbestand seines Rechts, das durch die Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG gesichert wird" (BVerfGE 83, 201/212, unter Bezugnahme auf BVerfGE 42, 263/294 f.; 58, 300/351).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 6/15
    Kumulativen oder "additiven" Grundrechtseingriffen (vgl. BVerfGE 112, 304, 319 f.; 114, 196, 247; 123, 186, 266) wohnt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein spezifisches Gefährdungspotential für grundrechtlich geschützte Freiheiten inne (vgl. BVerfGE 112, 304, 319 f).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 6/15
    Kumulativen oder "additiven" Grundrechtseingriffen (vgl. BVerfGE 112, 304, 319 f.; 114, 196, 247; 123, 186, 266) wohnt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein spezifisches Gefährdungspotential für grundrechtlich geschützte Freiheiten inne (vgl. BVerfGE 112, 304, 319 f).
  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 6/15
    Ob eine Kumulation von Grundrechten das Maß der rechtsstaatlich hinnehmbaren Eingriffsintensität noch wahrt, hängt hiernach von einer Abwägung aller Umstände ab (BVerfG, Beschl. v.27.03.2012- 2 BvR 2258/09 -, BVerfGE 130, 372 ff.).
  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 6/15
    Kumulativen oder "additiven" Grundrechtseingriffen (vgl. BVerfGE 112, 304, 319 f.; 114, 196, 247; 123, 186, 266) wohnt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein spezifisches Gefährdungspotential für grundrechtlich geschützte Freiheiten inne (vgl. BVerfGE 112, 304, 319 f).
  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 6/15
    Gerade mit Blick auf die Jagdausübung sei von besonderer Bedeutung, dass die Gründe des öffentlichen Interesses, die für einen solchen Eingriff sprächen, so schwerwiegend sein müssten, dass sie "Vorrang haben vor dem Vertrauen des Bürgers auf den Fortbestand seines Rechts, das durch die Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG gesichert wird" (BVerfGE 83, 201/212, unter Bezugnahme auf BVerfGE 42, 263/294 f.; 58, 300/351).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 6/15
    Gerade mit Blick auf die Jagdausübung sei von besonderer Bedeutung, dass die Gründe des öffentlichen Interesses, die für einen solchen Eingriff sprächen, so schwerwiegend sein müssten, dass sie "Vorrang haben vor dem Vertrauen des Bürgers auf den Fortbestand seines Rechts, das durch die Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG gesichert wird" (BVerfGE 83, 201/212, unter Bezugnahme auf BVerfGE 42, 263/294 f.; 58, 300/351).
  • BGH, 14.06.1982 - III ZR 175/80

    Entschädigung einer Jagdgenossenschaft bei Durchschneidung eines Jagdbezirks

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 6/15
    Auch das Jagdausübungsrecht stelle "Eigentum" im Sinne von Art. 14 Abs. 1 GG dar, und zwar unabhängig davon, ob es vom Eigentümer einer Eigenjagd verpachtet wird oder von einer Jagdgenossenschaft (BGH, DVBl. 1982 S. 1090 / 1091; BVerwG, DVBl. 1983 S. 898 f.).
  • BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 74.80

    Klagebefugnis eines Jagdmitpächters im Bereich des Straßenbaurechts - Abgrenzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 6/15
    Auch das Jagdausübungsrecht stelle "Eigentum" im Sinne von Art. 14 Abs. 1 GG dar, und zwar unabhängig davon, ob es vom Eigentümer einer Eigenjagd verpachtet wird oder von einer Jagdgenossenschaft (BGH, DVBl. 1982 S. 1090 / 1091; BVerwG, DVBl. 1983 S. 898 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.08.2004 - 1 KN 24/03

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung von Jagdzeiten für Hermeline in der Landesverordnung

  • OVG Niedersachsen, 04.11.2021 - 10 KN 44/18

    Bestandsgefährdung; Beurteilungsspielraum; Blessgänse; Blässgänse; Eigentum;

    Im Bereich des Jagdrechts besteht aufgrund der damit verbundenen übergeordneten, naturgemäß nicht an den Grundstücksgrenzen haltmachenden Regelungszielen eine erhöhte Sozialbindung mit der Folge eines weiten Beurteilungsspielraums des Normgebers (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05 -, juris Rn. 12; vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.5.2017 - 4 KN 6/15 -, juris Rn. 41, 48).

    Maßgeblich ist dabei, dass die Fortsetzung der Jagd auf die Blässgänse in Niedersachsen die Erhaltung des Bestandes der Zwerggänse und damit die Erhaltung eines artenreichen Wildbestandes gefährden würde (vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.5.2017 - 4 KN 6/15 -, juris Rn. 46 zum Rebhuhn).

    Der Normgeber konnte sich daher im Rahmen des ihm hier zustehenden weiten Beurteilungsspielraums aufgrund der erhöhten Sozialbindung des Grundeigentums im Bereich des Jagdrechts (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05 -, juris Rn. 12; vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.5.2017 - 4 KN 6/15 -, juris Rn. 41; Hessischer Staatsgerichtshof, Urteil vom 12.2.2020 - P.St. 2610 -, juris Rn. 139, 188) für die Festsetzung einer ganzjährigen Schonzeit für die Blässgänse zum Schutz der Zwerggänse entscheiden (so auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.5.2017 - 4 KN 8/15 -, juris Rn. 50).

    Unabhängig davon, ob im Hinblick auf § 22 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 BJagdG, der nach seinem Wortlaut nur die Aufhebung einer Schonzeit betrifft, wie der Antragsteller meint "landesspezifische besondere Gründe" die Aufhebung der Jagdzeit rechtfertigen müssen (vgl. dazu OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.5.2017 - 4 KN 6/15 -, juris Rn. 46), liegen solche damit jedenfalls vor, da Niedersachsen Teil des Zugweges eines Teils der Zwergganspopulation ist und sie dort vergesellschaftet mit Blässgänsen rasten.

  • OVG Niedersachsen, 13.10.2021 - 10 KN 43/18

    Bestandsgefährdung; Beurteilungsspielraum; Blessgänse; Blässgänse; Eigentum;

    Im Bereich des Jagdrechts besteht aufgrund der damit verbundenen übergeordneten, naturgemäß nicht an den Grundstücksgrenzen haltmachenden Regelungszielen eine erhöhte Sozialbindung mit der Folge eines weiten Beurteilungsspielraums des Normgebers (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05 -, juris Rn. 12; vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.5.2017 - 4 KN 6/15 -, juris Rn. 41, 48).

    Maßgeblich ist dabei, dass die Fortsetzung der Jagd auf die Blässgänse in Niedersachsen die Erhaltung des Bestandes der Zwerggänse und damit die Erhaltung eines artenreichen Wildbestandes gefährden würde (vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.5.2017 - 4 KN 6/15 -, juris Rn. 46 zum Rebhuhn).

    73 Der Normgeber konnte sich daher im Rahmen des ihm hier zustehenden weiten Beurteilungsspielraums aufgrund der erhöhten Sozialbindung des Grundeigentums im Bereich des Jagdrechts (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05 -, juris Rn. 12; vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.5.2017 - 4 KN 6/15 -, juris Rn. 41; Hessischer Staatsgerichtshof, Urteil vom 12.2.2020 - P.St. 2610 -, juris Rn. 139, 188) für die Festsetzung einer ganzjährigen Schonzeit für die Blässgänse zum Schutz der Zwerggänse entscheiden (so auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.5.2017 - 4 KN 8/15 -, juris Rn. 50).

    Unabhängig davon, ob im Hinblick auf § 22 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 BJagdG, der nach seinem Wortlaut nur die Aufhebung einer Schonzeit betrifft, wie der Antragsteller meint "landesspezifische besondere Gründe" die Aufhebung der Jagdzeit rechtfertigen müssen (vgl. dazu OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.5.2017 - 4 KN 6/15 -, juris Rn. 46), liegen solche damit jedenfalls vor, da Niedersachsen Teil des Zugweges eines Teils der Zwergganspopulation ist und sie dort vergesellschaftet mit Blässgänsen rasten.

  • StGH Hessen, 12.02.2020 - P.St. 2610

    Hessische Jagdverordnung: Normenkontrollantrag der Fraktion der FDP im Hessischen

    - Vgl. auch OVG Schl.-Holst., Urteile vom 22.05.2017 - 4 KN 2/15 -, juris, Rn. 42; - 4 KN 6/15 -, juris, Rn. 33 -.
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